Antrag auf Anmietung von Räumlichkeiten/Mietvertrag Stadtverwaltung Spaichingen

Stadthalle, Sallancher Str. 2, 78549 Spaichingen

Stadt Spaichingen

Sachgebiet Bildung

Marktplatz 19, 78549 Spaichingen

Datenschutzerklärung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO

Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, erheben und verarbeiten wir auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen alle dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Dazu zählen insbesondere Ihr Name, Ihre Anschrift, Kontaktdaten sowie weitere erforderliche Informationen. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und sind ausschließlich autorisierten Personen zugänglich.

Zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten setzen wir technische und organisatorische Maßnahmen ein, um ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Wir halten uns strikt an die datenschutzrechtlichen Vorgaben und sichern den Datentransfer zur zuständigen Stelle ausschließlich über gesicherte Kommunikationswege.

Für jede weitere Verarbeitung Ihrer Daten ist Ihre ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Sofern die Daten nicht mehr benötigt werden, erfolgt eine automatische Löschung nach 180 Tagen. Bei gebührenpflichtigen Transaktionen kann es erforderlich sein, dass zahlungsrelevante Daten zur Abwicklung an einen ePayment-Dienstleister übermittelt werden.

 

Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt hiervon unberührt.

Der Widerruf kann postalisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen – lediglich die üblichen Portokosten oder Übermittlungsgebühren fallen an.

Zusätzlich können Sie jederzeit die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten beantragen.

 

Hausmeister Frombach: 07424/501724

Mieter / Antragssteller

Verantwortlicher/vertretungsberechtigte Person:

!

Es besteht kein Anspruch auf die Auf- und Abbauzeiten. Dies dient lediglich zur internen Planung. Der Auf- und Abbau, sowie technische Gegebenheiten müssen im Vorfeld mit dem Hausmeister besprochen werden.

Sind für Ihre Veranstaltungen Werbeflächen (z.B. Ortseingang, Marktplatz) geplant?
Dann melden Sie sich bitte direkt bei Frau Barbara Schwer, Tel.: 07424/9571-1042
barbara.schwer@spaichingen.de.

Der Mieter verpflichtet sich neben der Einhaltung der Haus- und Benutzungsordnung, 
folgende Bestimmungen zu beachten:


1. Das Auf- und Abstuhlen erfolgt durch den Mieter. Bei Reihenbestuhlung hat der Mieter zusätzlich 
die Nummerierung selbst anzubringen und nach der Veranstaltung wieder zu entfernen. Bei 
Veranstaltungen mit reiner Bestuhlung sind höchstens 972 Sitzplätze zzgl. 10 Rollstuhl-Plätze, 
bei Betischung mit kleiner Bühnenvorfläche in der Halle 732 Sitzplätze zzgl. 8 Rollstuhl-Plätze, 
bei Betischung mit großer Bühnenvorfläche in der Halle 684 Sitzplätze zzgl. 8 Rollstuhl-Plätze
und bei einem Barbetrieb im Foyer im 1. OG. 370 Personen zulässig.


2. Die Mieter verpflichten sich, dass folgende Lärmgrenzen nicht überschritten werden:
a) Tagsüber (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr – 60 db)
b) Nachts (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr – 45 db)
Hierfür sind ggf. sämtliche Fenster und Türen zu schließen.


3. Die Reinigung der Stadthalle ist in der Benutzungsordnung festgelegt. Bei nicht 
ordnungsgemäßer Reinigung wird diese auf Kosten des Veranstalters vorgenommen.


4. Der Mieter verpflichtet sich, bei bewirteten Veranstaltungen, zumindest ein Getränk (außer 
Mineralwasser) billiger abzugeben wie alkoholische Getränke (in derselben Maßeinheit).


5. Für die Getränkebestellung ist der Mieter verantwortlich. Ihm steht es frei, bei welchem 
Getränkelieferanten er seine Getränke bestellen möchte.


6. Es darf kein Einweggeschirr verwendet werden. Ferner ist darauf zu achten, keine 
Einwegartikel zu verwenden. Ebenfalls ist das Benutzen von Konfetti verboten!


7. Unabhängig von diesem Antrag ist zur Abgabe von alkoholischen Getränken eine 
Schankerlaubnis zu beantragen.


8. Sofern der Mieter die Garderobe wünscht, ist diese eigenverantwortlich zu betreiben. Die 
erforderliche Nummerierung ist durch den Mieter anzubringen und nach der Veranstaltung 
wieder zu entfernen.


9. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Feuerwehrzufahrten an der Nordseite der 
Stadthalle und auf dem gegenüberliegenden Grundstück des Altenzentrums St. Josef durch 
Fahrzeuge nicht zugestellt werden.


10.Bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr und der Benutzung der ganzen Halle werden 
zwei Feuerwehrleute zur Brandwache eingeteilt. Pro Mann und Stunde sind 17,00 € zu 
entrichten. Der Betrag wird mit der Miete in Rechnung gestellt.


11.Die rechtzeitige Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische 
Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) und die Zahlung der fälligen Gebühr 
obliegt dem Mieter. (Stadthallengröße 850 qm). 


12. Nicht erlaubt sind Veranstaltungen mit offenem Feuer jeglicher Art (Bühnenshow, 
Feuerwerk etc.). Hierfür sind besondere Genehmigungen des Vermieters, ebenso wie bei 
Veranstaltungen, bei denen von den vorgegebenen Bestuhlungsplänen abgewichen 
werden (z.B. bei Getränkeständen in der Halle, Messeständen etc.) einzuholen. 


13.Bei Rückfragen ist unser Hausmeister unter der Telefon-Nummer 501724, Handy: 0162/2682759 
zu erreichen.

 

Die Hallenabrechnung erfolgt nach der Veranstaltung. Für Auswärtige Veranstalter wir im Voraus eine Kaution verlangt.



Ort, Datum

Unterschrift 

Wenn Sie das Formular lieber handschriftlich unterschreiben möchten, drucken Sie es über diesen Button aus und senden es uns anschließend eingescannt oder per Post zu.

Mietsätze für die Stadthalle ab 01.01.2006


1. Miete je Hallenteil und Stunde 10,00 € je angefangene 
(Erhebung ab Saalöffnung) Stunde


2. Besondere Zuschläge auf die Miete nach Nr.1


a) Bewirtung 25 %
b) Bestuhlung 15%
c) Bühne 20%
(incl. Umkleideräume und Standartbeleuchtung)
d) für Bühnenelemente 2,00 €/Tag/ je Element
e) Mobile Scheinwerfer 60,00 € pauschal
f) Lautsprecheranlage 20,00 €/halbe Halle 40,00 €/ganze Halle
g) Jedes weitere Mikrofon 5,00 € je Mikrofon (incl. drahtlose Mikrofone)


3. Pauschalbeträge für besondere Räume
a) Küche (incl. Bewirtung Foyer) 40,00 €
b) Geräteraum für Barbetrieb/ 60,00 €
Allgemeiner Betrieb


4. Pauschalbetrag für die Benutzung 60,00 €
des 1. Obergeschosses (Galerie)


5. Inanspruchnahme des Hausmeisters 25,00 € pro angefangene 
Stunde nach 02:00 Uhr 


6. Verbrauchsabrechnung für Nebenkosten ab Aufbau/Probe bis einschließlich Abbau nach tatsächlichem Verbrauch


7. Schankerlaubnis 13,00 € pauschal


8. Ersätze / Beschädigungen / Sonstiges


9. Brandwache falls benötigt wird (2 Mann á Stunden á 17,00 €)


10. Die Mindestmiete nach Ziffern 1-4 beträgt bei der halben Halle 100,00 €, bei der 
ganze Halle 200,00 €

all fields marked with a (*) are required and must be filled out