Der Mieter verpflichtet sich neben der Einhaltung der Haus- und Benutzungsordnung,
folgende Bestimmungen zu beachten:
1. Das Auf- und Abstuhlen erfolgt durch den Mieter. Bei Reihenbestuhlung hat der Mieter zusätzlich
die Nummerierung selbst anzubringen und nach der Veranstaltung wieder zu entfernen. Bei
Veranstaltungen mit reiner Bestuhlung sind höchstens 972 Sitzplätze zzgl. 10 Rollstuhl-Plätze,
bei Betischung mit kleiner Bühnenvorfläche in der Halle 732 Sitzplätze zzgl. 8 Rollstuhl-Plätze,
bei Betischung mit großer Bühnenvorfläche in der Halle 684 Sitzplätze zzgl. 8 Rollstuhl-Plätze
und bei einem Barbetrieb im Foyer im 1. OG. 370 Personen zulässig.
2. Die Mieter verpflichten sich, dass folgende Lärmgrenzen nicht überschritten werden:
a) Tagsüber (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr – 60 db)
b) Nachts (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr – 45 db)
Hierfür sind ggf. sämtliche Fenster und Türen zu schließen.
3. Die Reinigung der Stadthalle ist in der Benutzungsordnung festgelegt. Bei nicht
ordnungsgemäßer Reinigung wird diese auf Kosten des Veranstalters vorgenommen.
4. Der Mieter verpflichtet sich, bei bewirteten Veranstaltungen, zumindest ein Getränk (außer
Mineralwasser) billiger abzugeben wie alkoholische Getränke (in derselben Maßeinheit).
5. Für die Getränkebestellung ist der Mieter verantwortlich. Ihm steht es frei, bei welchem
Getränkelieferanten er seine Getränke bestellen möchte.
6. Es darf kein Einweggeschirr verwendet werden. Ferner ist darauf zu achten, keine
Einwegartikel zu verwenden. Ebenfalls ist das Benutzen von Konfetti verboten!
7. Unabhängig von diesem Antrag ist zur Abgabe von alkoholischen Getränken eine
Schankerlaubnis zu beantragen.
8. Sofern der Mieter die Garderobe wünscht, ist diese eigenverantwortlich zu betreiben. Die
erforderliche Nummerierung ist durch den Mieter anzubringen und nach der Veranstaltung
wieder zu entfernen.
9. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Feuerwehrzufahrten an der Nordseite der
Stadthalle und auf dem gegenüberliegenden Grundstück des Altenzentrums St. Josef durch
Fahrzeuge nicht zugestellt werden.
10.Bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr und der Benutzung der ganzen Halle werden
zwei Feuerwehrleute zur Brandwache eingeteilt. Pro Mann und Stunde sind 17,00 € zu
entrichten. Der Betrag wird mit der Miete in Rechnung gestellt.
11.Die rechtzeitige Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische
Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) und die Zahlung der fälligen Gebühr
obliegt dem Mieter. (Stadthallengröße 850 qm).
12. Nicht erlaubt sind Veranstaltungen mit offenem Feuer jeglicher Art (Bühnenshow,
Feuerwerk etc.). Hierfür sind besondere Genehmigungen des Vermieters, ebenso wie bei
Veranstaltungen, bei denen von den vorgegebenen Bestuhlungsplänen abgewichen
werden (z.B. bei Getränkeständen in der Halle, Messeständen etc.) einzuholen.
13.Bei Rückfragen ist unser Hausmeister unter der Telefon-Nummer 501724, Handy: 0162/2682759
zu erreichen.
Die Hallenabrechnung erfolgt nach der Veranstaltung. Für Auswärtige Veranstalter wir im Voraus eine Kaution verlangt.